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   VG Ansbach, 28.01.2008 - AN 11 K 07.03029, AN 11 K 07.03031, AN 11 K 07.03093, AN 11 K 07.03095, AN 11 K 07.03097   

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https://dejure.org/2008,76483
VG Ansbach, 28.01.2008 - AN 11 K 07.03029, AN 11 K 07.03031, AN 11 K 07.03093, AN 11 K 07.03095, AN 11 K 07.03097 (https://dejure.org/2008,76483)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28.01.2008 - AN 11 K 07.03029, AN 11 K 07.03031, AN 11 K 07.03093, AN 11 K 07.03095, AN 11 K 07.03097 (https://dejure.org/2008,76483)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28. Januar 2008 - AN 11 K 07.03029, AN 11 K 07.03031, AN 11 K 07.03093, AN 11 K 07.03095, AN 11 K 07.03097 (https://dejure.org/2008,76483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Im Einzelfall fehlendes Interesse für Fortsetzungsfeststellungsklagen; keine Wiederholungsgefahr nach Aufhebung der Registrierung; Interesse für Vorfrage an Schadensersatz nicht ausreichend substantiiert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Auszug aus VG Ansbach, 28.01.2008 - AN 11 K 07.03029
    Weiter ist § 839 Abs. 3 BGB (in unmittelbarer oder analoger Anwendung bei Ableitung der Pflichtverletzung aus dem Beamtenverhältnis, vgl. BVerwGE 107, 29 und NJW 1998, 3288) zu beachten, wonach die Ersatzpflicht nicht eintritt, wenn es der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VG Ansbach, 28.01.2008 - AN 11 K 07.03029
    Etwas Anderes hat aber dann zu gelten, wenn die Klägerseite ausnahmsweise ein anzuerkennendes Feststellungsinteresse und Rechtsschutzbedürfnis an einer Sachentscheidung hat (Kopp/Schenke § 113 VwGO RdNr. 98; vgl. BVerfGE 96, 27 zur erledigten Durchsuchungsanordnung).
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

    Auszug aus VG Ansbach, 28.01.2008 - AN 11 K 07.03029
    Offensichtliche Aussichtslosigkeit ist dann anzunehmen, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (BVerwG NJW 1980, 197,2426; 1986, 1826; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner § 113 VwGO RdNr. 95; Sodan/Ziekow § 113 VwGO RdNr. 165; Rozek JuS 1995, 600).
  • Drs-Bund, 19.10.2004 - BT-Drs 15/3939
    Auszug aus VG Ansbach, 28.01.2008 - AN 11 K 07.03029
    Diese Aufgaben verbleiben dabei aber als hoheitlich (BT-Drks. 15/3939 Seite 33).
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